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Transportschaden - Meldefrist, Informationen & Dokumentation

Bitte beachten Sie, dass bei Versäumen der gesetzlichen Meldefristen von Transportschäden gemäß §§438ff. HGB keine Ansprüche gegen die Frachtführer geltend gemacht werden können.

Der Gefahrenübergang der Lieferung geht in allen Fällen mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Käufer über. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Ware sofort auf Menge, Richtigkeit und Mängel zu prüfen. Ist bis zum Ablauf der Frist die Anzeige nicht an uns abgesandt worden, gilt die Ware als mängelfrei genehmigt.

Bitte beachten Sie, dass für eine Transportschadensmeldung zwingend Bilder der beschädigten Ware, des Sendungsetiketts sowie der Umverpackung erforderlich sind. Ohne Bilder kann keine Schadensmeldung beim Frachtführer erfolgen.

WICHTIG: 
Beschädigte Ware darf nicht montiert werden!

Art des Transportschadens

Offensichtlicher Transportschaden

Die Verpackung ist von außen offensichtlich beschädigt?

Verweigern Sie bitte die Annahme der Ware und informieren Sie uns umgehend telefonisch unter der Telefonnummer 0 74 33. 98 92 12 oder senden Sie uns eine E-Mail an verkauf@weinmann-schanz.de

Verdeckter Transportschaden

Verdeckter Schaden bei intakter Verpackung?
Senden Sie uns bitte innerhalb von 5 Kalendertagen nach Wareneingang Ihre Schadensmeldung inkl. Fotos. Die äußere Verpackung, das Sendungsetikett und die defekte Ware muss auf den Fotoszu erkennen sein.

Sie wollen die Sendung trotz einer Beschädigung annehmen?

Notieren Sie bitte folgende Angaben auf dem Abliefernachweis/ Lieferschein/ Frachtpapier: Datum, Uhrzeit und LKW-Kennzeichen. Die Beschädigung bitte unbedingt vom Fahrer quittieren lassen.

Bitte informieren Sie uns immer telefonisch unter: 

 

Sobald Sie nach Prüfung der Ware eine Beschädigung festgestellt haben. Die Sendung sollte im Beisein des Fahrers ausgepackt und kontrolliert werden.

Wie melden Sie den Schaden?

Bitte dokumentieren Sie den Schaden durch Fotos von beschädigtem Artikel, Umverpackung und Sendungsetikett.

 

Sie können die Inforamtionen zum Transportschaden über das Formular für Transportschäden übermitteln.

 

Laden Sie hier die Bilder Ihrer Reklamation hoch und senden Sie uns das ausgefüllte Formular mit Bildern innerhalb 24 Stunden online zu oder lassen Sie uns die Bilder per E-Mail zukommen. 

Formular für Transportschäden

Umgang mit Gefahrgütern

Gaskartuschen, Akkus, technische Sprays - es gibt viele Produkte, die beim Transport mit Bedacht behandelt werden müssen. Sind solche Sendungen einmal beschädigt, gilt besondere Vorsicht. Ob eine Sendung Gefahrgüter enthält, erkennen Sie an der entsprechenden Kennzeichnung.

 

Bitte kontaktieren Sie in einem solchen Fall unverzüglich telefonisch unseren Kundenservice unter der Nummer: +49 (0) 7433 98 92-12 und beachten Sie unsere Rücksendehinweise.

Abstellgenehmigungen

 

Bei einer vorhandenen Abstellgenehmigung (Paketdienst oder Spedition), die Sie mit den Paketdiensten oder den Speditionen schriftlich oder mündlich vereinbart haben, ist keine Meldung des Schadens möglich. Sie übernehmen für die Sendungen ab Niederlegung an dem von Ihnen angegebenen Ort jegliche Haftung. Die Ware kann also ohne Empfängerquittung zugestellt werden. Sollte die Ware beschädigt werden oder in Verlust geraten, übernehmen die Paketdienste und Speditionen keinerlei Haftung. Die Frachtführer können also bei etwaigen Schadensersatzansprüchen nicht belangt werden, da wir beschädigte Ware nicht als Transportschaden oder Verlust geltend machen können, was ohne Abstellgenehmigung wie oben beschrieben möglich ist.


Bitte überprüfen Sie, ob Sie eine erteilte Abstellgenehmigung aufgrund dieses Risikos eventuell widerrufen möchten. Vielleicht ist eine Alternativzustellung bei Nachbarn oder Ähnliches möglich.



Haben Sie Fragen zu Ihrer Reklamation?

Sie erreichen uns telefonisch Mo. - Fr. von 07.00 - 18.00 Uhr

 

Tel. +49 74 33/98 92-12

 

Oder schreiben Sie uns gerne eine Mail: verkauf@weinmann-schanz.de